Mietbedingungen


Die Mietobjekte sind bei nicht Benutzung an einem trockenen Ort zu Lagern, dazu zählen keine Dachüberstände etc.

Mietbedingungen Hüpfburgen



1. Mietgebühr und Kaution:

Die Mietgebühr ergibt sich aus der oben aufgeführten Liste bzw. setzt sich aus der Anzahl der Tage und der Mietobjekte zusammen. Die Kaution beläuft sich auf 100,00 € und ist mit der Mietgebühr bei Abholung in Bar zu entrichten.


2. Konditionen und Rückgabe zum Mietvertrag:

Der genaue Übergabe- bzw. Rückgabetermin ist mit dem Vermieter abzustimmen und einzuhalten. Sofern keine weitere Abstimmung erfolgt, sind die Mietobjekte bis spätestens 08:30 Uhr am Folgetag zurückzubringen. Die Abholung, der Auf- und Abbau, sowie der Rücktransport erfolgt durch den Mieter.



3. Benutzung der Mietobjekte:

a) Hüpfburg-Benutzer müssen vor Betreten der Hüpfburg die Schuhe ausziehen. Das Betreten der Hüpfburg mit Schuhen ist ausdrücklich untersagt.


b) Um Verletzungen aller Art zu vermeiden sind Saltos, Handstände, Wrestling etc. auf der Hüpfburg nicht erlaubt.


c) Für die Sicherheit der Kinder und anderer Benutzer der Hüpfburg ist der Mieter verantwortlich. Der Mieter verpflichtet sich den gesamten Zeitraum der Hüpfburgbenutzung eine erwachsene Aufsichtsperson bereitzustellen.


d) Es sind keine Süßigkeiten, Kaugummi, Getränke oder andere Nahrungsmittel in der Hüpfburg erlaubt. Ist eine Reinigung der Hüpfburg wegen oben genannter Dinge erforderlich, entsteht dem Mieter eine Reinigungsgebühr in Höhe von 50,00 €. Diese wird bei Rückgabe ggf. von der Kaution einbehalten.


e) Der Mieter verpflichtet sich, vor Aufbau der Hüpfburg alle scharfkantigen Gegenstände von der Fläche zu entfernen, wo die Hüpfburg aufgestellt werden soll. Weiterhin dürfen keine scharfkantigen Gegenstände in direkter Nähe der Hüpfburg stehen (dient auch zur Sicherheit der Kinder!). Der Aufbau der Hüpfburg neben einem Swimmingpool ist nicht erlaubt. Wurde die Hüpfburg von Happy MiFy aufgestellt, ist ein Verschieben/Umsetzen der Hüpfburg nicht erlaubt. Die Hüpfburg oder das Gebläse muss über Nacht trocken im Haus oder Garage gelagert werden.


f) Die Benutzung der Hüpfburg ist bei Regen und schweren Winden/Windböen untersagt.


g) Für den Fall, dass unerwartet die Luft aus der Hüpfburg entweicht (z.B. Sicherung springt raus, Lüfter stoppt), hat die Aufsichtsperson dafür zu sorgen, dass alle Kinder und andere Hüpfburg-Benutzer unverzüglich die Hüpfburg verlassen.


h) Die Hüpfburg darf nicht bei Regen oder Nässe aufgebaut werden. Bei Verschmutzung oder nasser Rückgabe hat der Mieter dem Vermieter eine Reinigungsgebühr von 100,00 € zu zahlen. Diese wird bei Rückgabe ggf. von der Kaution einbehalten.




3. Haftung

Der Mieter ist verantwortlich für den Betrieb der Hüpfburg und dessen Zubehör und für die Rückgabe des Objektes in guter Funktionsfähigkeit. Der Vermieter und seine Angestellten sind nicht verantwortlich für evtl. auftretende Verletzungen, die aus der Benutzung des ausgeliehenen Objektes entstehen. Der Mieter versichert, dass der Vermieter und seine Angestellten in keiner Weise für entstandene Verletzungen oder eingereichte Klagen verantwortlich gemacht werden kann. Der Mieter entbindet/befreit Hüpfburg Happy MiFy und seine Angestellten von jeglichen Kosten oder Strafen, sowie auftretenden Rechtsanwaltskosten, die durch Klagen Dritter entstehen.



Funfood Maschinen



1. Mietgebühr und Kaution:

Die Mietgebühr ergibt sich aus der oben aufgeführten Liste bzw. setzt sich aus der Anzahl der Tage und der Mietobjekte zusammen. Die Kaution beläuft sich auf 100,00 € und ist mit der Mietgebühr bei Abholung in Bar zu entrichten.



2. Konditionen und Rückgabe zum Mietvertrag:

Der genaue Übergabe- bzw. Rückgabetermin ist mit dem Vermieter abzustimmen und einzuhalten. Sofern keine weitere Abstimmung erfolgt, sind die Mietobjekte bis spätestens 08:30 Uhr am Folgetag zurückzubringen. Die Abholung, der Auf- und Abbau, sowie der Rücktransport erfolgt durch den Mieter.



3. Benutzung der Mietobjekte:

Für die gemieteten Gegenstände ist -auch aus Sicherheitsgründen- nur der bestimmungsgemäße Gebrauch zulässig. Alle Schutzvorrichtungen und Schutzvorschriften sind einzuhalten.



4. Beschädigung oder Verlust

Der Mieter haftet für alle Beschädigungen des Mietgegenstandes, die durch Vorsatz, Fahrlässigkeit, nicht bestimmungsgemäßem Gebrauch oder andere von ihm zu vertretende Umstände auftreten, es sei denn, die Beschädigung beruht auf normalem Verschleiß. Der Vermieter bemüht sich, die Geräte immer in gutem Zustand zu halten. Bei eventuellen Ausfällen stellt er Ersatz nach den gegebenen Möglichkeiten zur Verfügung. Er kann dafür aber nicht haftbar gemacht werden.



5. Diebstahl

Die Haftung für den Verlust der Mietsache trägt der Mieter. Der Mieter hat den Mietgegenstand sorgfältig aufzubewahren, insbesondere gegen Diebstahl zu sichern und vor Feuer und Witterungseinflüssen zu schützen.



6. Reinigung

Die Reinigung der FunFood Maschinen übernimmt der Vermieter. Der Mieter hat nur die Oberflächen feucht abzuwischen bzw. ggf. durchzuspülen (z.B. Slush). Bei Mangelender Reinigung bzw. fehlender Durchspülung der Maschinen, sehen wir vor eine Reinigungsgebühr in Höhe von 15,00 € zu berechnen.



3. Haftung

Der Mieter ist verantwortlich für den Betrieb der FunFood Maschine und dessen Zubehör und für die Rückgabe des Objektes in guter Funktionsfähigkeit. Der Vermieter und seine Angestellten sind nicht verantwortlich für evtl. auftretende Verletzungen, die aus der Benutzung des ausgeliehenen Objektes entstehen. Der Mieter versichert, dass der Vermieter und seine Angestellten in keiner Weise für entstandene Verletzungen oder eingereichte Klagen verantwortlich gemacht werden kann. Der Mieter entbindet/befreit Hüpfburg Happy MiFy und seine Angestellten von jeglichen Kosten oder Strafen, sowie auftretenden Rechtsanwaltskosten, die durch Klagen Dritter entstehen.


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